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Aufgaben und Rechte der Vertreter.

Als „Parlament der EK“ ist die Vertreterversammlung das oberste Beschlussorgan unserer Genossenschaft. In aller Regel kommt die Vertreterversammlung zweimal jährlich in Bielefeld zusammen, zusätzlich gibt es zwei weitere Treffen in digitaler Form.

In der Vertreterversammlung werden alle wesentlichen strategischen Themen der EK diskutiert und gemeinschaftlich verabschiedet. Damit sind die Vertreter aktive Mitgestalter des EK Verbundes.

Die Vertreter sind Multiplikatoren, Botschafter und Entscheider in einem. Sie sind Schnittstelle zwischen der EK Zentrale und den Händlern vor Ort.

Für den Aufsichtsrat und den Vorstand agieren sie als Sparringspartner. Für ihre Händlerkollegen sind sie Interessenvertreter und Ansprechpartner. Auf diese Weise fördern Vertreter den Austausch innerhalb des Verbundes und machen die EK Kultur als Kooperation von Unternehmern erlebbar.

Sie tragen die in der Vertreterversammlung getroffenen Entscheidungen mit und stehen für diese bei Ihren Händlerkollegen ein.

Zu den konkreten Aufgaben und Rechten der Vertreter zählen u. a. die

  • Feststellung des Jahresabschlusses
  • Festlegung der Verwendung des Ergebnisses
  • Wahl des Aufsichtsrates
  • Entlastung des Vorstandes
  • Änderung der Satzung

Dabei besteht für alle Vertreter ein Teilnahme-, Rede-, Antrags-, Vorschlags-, Auskunfts- und Stimmrecht und sie sind nicht weisungsgebunden.

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